Energie: Seit dem 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung
(kurz: EnEv) in Kraft getreten. Mit ihr ist der Energieausweis zur Pflicht für vermietete Immobilien und für Immobilien die verkauft werden zur Pflicht geworden. Natürlich erhalten Sie von uns einen Energieausweis wenn Sie eine unserer Leistungen in Anspruch nehmen.
Recht: Nach dem neusten Gerichtsurteil des Bundesgerichtshof Karlsruhe darf der Vermieter keine Vorgaben für Schönheitsreparaturen machen. Insbesondere die Farbwahl ist für die
Wohnungsmieter frei und darf nicht vom Vermieter eingegrenzt werden.
Finanzen: Die Zinsen für Baufinanzierungen zeigen wieder einen deutlichen Trend nach
unten. Kaufwillige die an einem Immobilienerwerb interessiert sind sollten schnell handeln und sich die noch günstigen Zinsen
sichern, möglichst auf 10 Jahre oder noch länger. Auch hierzu können wir
Ihnen wichtige Tipps geben.